Aufgaben der Feuerwehr
Laut Gesetz hat die Feuerwehr folgende Aufgaben:
Auszug aus dem Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Hessisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz - HBKG)
Zweiter Abschnitt, Brandschutz und Allgemeine Hilfe
Erster Titel, Aufgaben und Organisation der Feuerwehren
§6 Aufgabenbereich
(1) Die Feuerwehren haben im Rahmen der geltenden Gesetze die nach pflichtgemäßem Er- messen erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um von der Allgemeinheit, dem Einzelnen oder Tieren die durch Brände, Explosionen, Unfälle oder andere Notlagen, insbesondere durch schadenbringende Naturereignisse, drohenden Gefahren für Leben, Gesundheit, natürliche Lebensgrundlagen oder Sachen abzuwenden (Abwehrender Brandschutz, Allgemeine Hilfe).
(2) Daneben haben die Feuerwehren Aufgaben des Vorbeugenden Brandschutzes zu erfüllen, soweit ihnen diese Aufgaben durch Rechtsvorschrift übertragen werden. Sie wirken bei der Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung mit.
(3) Die Feuerwehren sollen auch bei anderen Vorkommnissen Hilfe leisten, wenn die ihnen nach Abs. 1 und 2 obliegenden Aufgaben nicht beeinträchtigt werden.
Einsatzgebiete
Die Freiwillige Feuerwehr Wolfhagen - Wenigenhasungen ist haupsächlich in der eigenen Ortslage sowie im Stadtgebiet der Stadt Wolfhagen tätig. Jedoch können auch andere Städte und Gemeinden das in Wenigenhasungen stationierte Sonderfahrzeug Schlauchwagen (SW2000) bei Bedarf anfordern. In diesem Fall rückt die Wehr auch in den Landkreis Kassel aus. Zusätzlich ist dieses Fahrzeug im Pool des Katastrophenschutz Zuges Wolfhagen, welcher bei Bedarf zu Großschadenslagen in der Bundesrepublik Deutschland ausrückt.